Prozessoptimierung

Kupferzuschlag berechnen: Leitfaden für Elektroangebote

Kupferzuschlag berechnen: So prüfen Elektrogroßhändler Kupferbasis, Cu-Zahl, Preisstand und Freigaben für belastbare Angebote und stabile Margen.
Kupferzuschlag berechnen: Leitfaden für Elektroangebote
Prozessoptimierung aus der Conveso Praxis
Fynn Governatori3. August 20268 Min.

Ein Projektangebot enthält mehrere Kabeltypen, unterschiedliche Längen und zwei Lieferanten. Der Grundpreis steht im ERP. Trotzdem ist der Angebotspreis noch nicht belastbar, wenn Kupferbasis, Cu-Zahl und gültige Metallnotierung nicht eindeutig zusammenpassen. Genau an dieser Stelle wird aus einer Formel eine Frage der Marge und der Nachvollziehbarkeit.

Kurzantwort

Um den Kupferzuschlag zu berechnen, wird die Kupferzahl des Artikels mit der Differenz aus gültiger Kupfernotierung und hinterlegter Kupferbasis multipliziert. Bei Angaben in Euro je 100 Kilogramm wird anschließend durch 100 geteilt. Für eine konkrete Kabellänge kommt der Längenfaktor hinzu. Im Elektrogroßhandel reicht diese Formel allein jedoch nicht: Lieferant, Preisstichtag, Basis, Einheit, Hohl- oder Vollmetallpreis und Freigabestatus müssen zum Angebot passen.

Wie lässt sich der Kupferzuschlag berechnen?

Eine verbreitete Formel lautet:

Kupferzuschlag in Euro je Kilometer = Cu-Zahl in kg/km × (Kupfernotierung − Kupferbasis) in Euro je 100 kg ÷ 100

Für eine konkrete Länge wird das Ergebnis mit Länge in Metern ÷ 1.000 multipliziert. Die offizielle Berechnungshilfe von TKD Kabel verwendet denselben Zusammenhang aus Kupferzahl, Kupferpreis und Kupferbasis.

Ein reines Rechenbeispiel, kein aktueller Markt- oder Angebotspreis:

| Rechengröße | Beispielwert | |---|---:| | Cu-Zahl | 60 kg/km | | verwendete Kupfernotierung | 900 Euro/100 kg | | Kupferbasis | 150 Euro/100 kg | | angefragte Länge | 250 m |

Der Zuschlag je Kilometer beträgt 60 × (900 − 150) ÷ 100 = 450 Euro. Für 250 Meter ergibt sich 450 × 0,25 = 112,50 Euro.

Der Rechenweg ist nur dann fachlich richtig, wenn alle vier Werte aus demselben freigegebenen Preisfall stammen. Eine Cu-Zahl aus einem Artikelstamm darf nicht mit einer beliebigen Notierung und einer pauschalen Basis kombiniert werden. HELUKABEL weist in seinen Lieferbedingungen zudem darauf hin, dass die Kupferzahl ein interner Verrechnungsfaktor sein kann und nicht zwingend dem tatsächlichen Kupfergewicht entspricht.

Welche Angaben braucht eine belastbare Kupferberechnung?

Für ein prüfbares Elektroangebot müssen mindestens diese Angaben zusammengeführt werden:

| Prüffeld | Warum es benötigt wird | |---|---| | Lieferant und Artikel | Regeln können je Lieferant und Produktgruppe abweichen | | Grundpreis und Preiseinheit | Preis je Meter, 100 Meter, Kilometer, Ring oder Stück unterscheiden | | Cu-Zahl und Bezugsmenge | Die Zahl muss samt Einheit, etwa kg/km, vorliegen | | Kupferbasis | Häufige Werte sind 150, 100 oder 0 Euro je 100 kg, maßgeblich ist aber die konkrete Preisquelle | | Metallnotierung und Quelle | Der verwendete Wert muss zum Lieferanten und zum Stichtag passen | | Stichtagsregel | Auftragseingang, Vortag, Monatsdurchschnitt oder anderer vertraglicher Zeitpunkt | | Länge und Menge | Zuschnitte, Teilmengen und mehrere Trommeln müssen korrekt umgerechnet werden | | Preisart | Grundpreis mit Basis, Hohlpreis oder bereits enthaltener Vollmetallpreis | | Angebots- und Gültigkeitsdatum | Der Preisstand muss bis zur Kundenentscheidung nachvollziehbar bleiben | | Freigabestatus | Regelkonformer Vorschlag, manuelle Abweichung und Sperrfall müssen unterscheidbar sein |

Die Beispiele aus der Herstellerdokumentation zeigen, warum eine einzige globale Regel riskant ist. LAPP nennt in den Konditionen für Bestellungen einen Kupferdurchschnittspreis des Vormonats am Tag der Auftragserfassung. HELUKABEL beschreibt dagegen eine eigene veröffentlichte Notierung vom Vortag des Auftragseingangs. Auch die Metallbasis unterscheidet sich nach Produktgruppe. LAPP dokumentiert beispielsweise 150 Euro je 100 Kilogramm für viele flexible Leitungen, 100 Euro für Fernmeldekabel und eine Basis von 0 für bestimmte Erdkabel.

Diese Werte sind keine allgemeine Vorgabe für den Elektrogroßhandel. Sie belegen, dass Lieferantenregeln versioniert und artikelspezifisch gepflegt werden müssen.

Warum ist die Kupfernotierung nicht bei jedem Lieferanten gleich?

Im Tagesgeschäft wird oft verkürzt von der Kupfernotierung oder der früheren DEL-Notiz gesprochen. Daraus darf keine universelle Datenquelle abgeleitet werden. igus erläutert auf seiner Seite zum Kupferzuschlag, dass die frühere DEL-Notiz seit dem 14. Februar 2022 nicht mehr verfügbar ist und das Unternehmen deshalb eine andere Berechnungsgrundlage verwendet. LAPP veröffentlicht wiederum einen eigenen LAPP Copper Price und beschreibt dessen Bestandteile auf der Seite zur Metallnotierung.

Für Einkauf, Vertrieb und kaufmännische Leitung folgt daraus eine klare Regel: Verwendet wird nicht irgendein aktueller Kupferwert, sondern die im Lieferantenverhältnis und für den Artikel gültige Notierung samt Stichtagslogik.

Eine belastbare Quellenreferenz enthält deshalb:

  • Bezeichnung der Notierung und Herausgeber
  • Preiswert und Einheit
  • Gültigkeitsdatum oder Bezugszeitraum
  • Abruf- oder Importzeitpunkt
  • Lieferantenregel, die diesen Wert mit dem Artikel verbindet
  • Version der Berechnungsregel

So bleibt später erklärbar, warum ein Angebot an einem bestimmten Tag genau diesen Metallzuschlag enthielt.

Wann darf kein weiterer Kupferzuschlag aufgeschlagen werden?

Vor jeder Berechnung muss die Preisart geklärt sein. Drei Fälle sind zu unterscheiden:

  1. Grundpreis mit Kupferbasis: Die Differenz zwischen gültiger Notierung und Basis wird anhand der Cu-Zahl zugerechnet.
  2. Hohlpreis: Im Grundpreis ist kein Metallwert enthalten. Die dokumentierte Basis liegt dann typischerweise bei 0. Die konkrete Lieferantenregel bleibt maßgeblich.
  3. Vollmetallpreis: Der ausgewiesene Preis enthält den Metallanteil bereits. Ein zusätzlicher Zuschlag würde den Metallwert doppelt erfassen.

LAPP weist auf der Seite zur Metallnotierung darauf hin, dass im Onlineshop dargestellte Preise, sofern anwendbar, Vollmetallpreise sind. Das ist ein praktischer Warnhinweis für Schnittstellen und Preisimporte: Ein Zahlenwert ohne Kennzeichen zur Preisart ist für die automatische Weiterverarbeitung nicht ausreichend.

Weitere Fälle gehören ebenfalls in die Ausnahmeprüfung:

  • Die Cu-Zahl fehlt oder ist ohne Bezugsmenge hinterlegt.
  • Ein Kabel wird in Metern verkauft, die Kalkulationsdaten gelten aber je Kilometer.
  • Ein Projektpreis enthält bereits einen vereinbarten Metallstand.
  • Angebot und Auftrag fallen auf unterschiedliche Preisstichtage.
  • Die Lieferantenauftragsbestätigung verwendet einen anderen Wert als die Einkaufsanfrage.
  • Aluminium-, Messing- oder andere Metallzuschläge werden fälschlich mit der Kupferregel berechnet.
  • Schnitt-, Trommel-, Fracht- oder Verpackungskosten werden mit dem Metallzuschlag vermischt.

Solche Fälle dürfen nicht stillschweigend mit einem alten Wert oder null weiterlaufen. Sie brauchen einen benannten Rückfallweg: Preisstand bestätigen lassen, Vorgang sperren oder an Einkauf beziehungsweise kaufmännische Leitung geben.

Wie dockt die Berechnung an ERP und Angebotserstellung an?

Die Preispflege sollte Lieferantenwerte nicht nur als neue Zahl übernehmen. Sie muss Notierung, Basis, Cu-Zahl, Preisart, Einheit und Gültigkeit als zusammengehörige Regel behandeln. Das ERP oder Branchensystem bleibt die führende Quelle für Artikel, Kunden, freigegebene Einkaufspreise und Konditionen.

Ein belastbarer Ablauf besteht aus sechs Übergaben:

  1. Lieferantenpreise und Metallregeln kommen über den vereinbarten Datenweg herein.
  2. Artikelnummer, Einheit, Cu-Zahl, Basis und Preisart werden gegen den Artikelstamm geprüft.
  3. Die gültige Notierung wird anhand der Lieferanten- und Stichtagsregel zugeordnet.
  4. Das System berechnet den Zuschlag und speichert Eingabewerte, Formelversion und Ergebnis.
  5. Die Angebotserstellung verbindet Grundpreis, Metallzuschlag, weitere zurechenbare Kosten und Kundenkondition.
  6. Regelkonforme Positionen gehen in den vorgesehenen Statusweg. Unklare oder margenrelevante Abweichungen werden sichtbar zur Freigabe vorgelegt.

Für den Elektrogroßhandel ist besonders wichtig, dass Projektmengen und Preisgültigkeit gemeinsam betrachtet werden. Ein rechnerisch korrekter Zuschlag hilft wenig, wenn der Preisstand beim späteren Abruf nicht mehr gilt oder eine Teilmenge mit einer anderen Kondition beschafft wird.

Die technische Anbindung braucht keine zweite Preiswahrheit neben dem ERP. Sinnvoll ist eine dokumentierte Prüfschicht, die vorhandene Werte zusammenführt, Abweichungen markiert und nur freigegebene Ergebnisse zurückgibt.

Woran misst der CFO den Geschäftsnutzen?

Für die kaufmännische Leitung zählt nicht die Zahl automatisch gerechneter Positionen. Entscheidend ist, ob die Kalkulation nachvollziehbar bleibt und die geplante Marge im tatsächlichen Auftrag erhalten wird.

Geeignete Messgrößen sind:

  • Anteil der Kabelpositionen mit vollständiger Cu-Zahl, Basis und Notierungsquelle
  • Zahl der Angebote mit fehlendem oder widersprüchlichem Preisstand
  • Zeit für die Prüfung einer Ausnahme
  • manuelle Preisüberschreibungen samt Grund
  • Abweichung zwischen Angebots-, Auftragsbestätigungs- und Rechnungspreis
  • nachträgliche Korrekturen oder Gutschriften mit Metallpreisbezug
  • realisierte Marge nach Metall- und weiteren zurechenbaren Kosten
  • Anteil der Positionen mit vollständig nachvollziehbarem Rechenweg

Die CFO-Seite für den Fachgroßhandel ordnet diese Werte in Marge, Prozesskosten und Investitionsentscheidungen ein. Wichtig ist ein einheitlicher Messzeitpunkt. Angebot, Auftrag, Lieferung und Rechnung können unterschiedliche Metallstände tragen. Ohne klare Definition vergleichen Vertrieb und Controlling verschiedene Grundlagen.

Wie starten Sie einen kontrollierten Pilot?

Wählen Sie eine abgegrenzte Kabelgruppe, zwei typische Lieferantenregeln und bereits abgeschlossene Belegfälle. Der Pilot rechnet zunächst parallel zum bestehenden Ablauf. Er ändert keine aktiven Preise.

Prüfen Sie dabei bewusst unterschiedliche Fälle:

  • Kupferbasis 150, 100 und 0
  • Meter- und Kilometerbezug
  • Grundpreis und Vollmetallpreis
  • Angebot und Auftrag am selben sowie an unterschiedlichen Stichtagen
  • Standardlänge und Zuschnitt
  • Projektpreis mit eigener Gültigkeit
  • fehlende Cu-Zahl oder widersprüchliche Einheit

Vergleichen Sie das Ergebnis mit freigegebenen Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen. Jede Abweichung wird einer Ursache zugeordnet: Datenfehler, Regelunterschied, Einheitenproblem, Preisstichtag oder bewusste kaufmännische Entscheidung.

Wenn Formel, Preisquelle und Ausnahmeweg zusammenpassen, kann der nächste Umfang folgen. Wenn Sie die Kupferkalkulation in Ihrem Elektroangebot prüfen möchten, bringen Sie einige anonymisierte Belegfälle, die Lieferantenregeln und den relevanten Artikelstamm in ein sachliches Erstgespräch. Daraus lässt sich ein begrenzter Prüfpfad ableiten, der an Ihre bestehende Warenwirtschaft andockt.

Fynn Governatori
Fynn Governatori

Geschäftsführer und Berater für den technischen Fachgroßhandel

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