Ein Lieferant kündigt einen neuen Heimspeicher an. Im ERP steht eine Artikelnummer, im Datenblatt die Kapazität und auf dem Gehäuse künftig ein QR-Code. Vor dem ersten Verkauf muss aber klar sein: Fällt diese Batterie unter den Batteriepass 2027, wer verantwortet den Pass und wie erkennt der Innendienst, ob der Artikel freigegeben ist?
Für den Elektrogroßhandel ist das keine reine Rechtsfrage. Einkauf, Produktdaten, IT, Webshop und Vertrieb brauchen denselben belastbaren Status. Sonst bleibt die Prüfung in Lieferantenmails und Einzelwissen hängen.
Kurzantwort
Ab dem 18. Februar 2027 benötigen Batterien für leichte Verkehrsmittel, Elektrofahrzeugbatterien und Industriebatterien mit mehr als 2 kWh einen digitalen Batteriepass. Ein Elektrogroßhändler, der Ware eines EU-Herstellers unverändert weiterverkauft, erstellt den Pass in der Regel nicht selbst. Er braucht trotzdem einen dokumentierten Prüf- und Sperrprozess. Bei Direktimport, Eigenmarke oder relevanter Veränderung kann seine Rolle weiter reichen.
Batteriepass 2027: Welche Batterien sind betroffen?
Artikel 77 der EU-Batterieverordnung 2023/1542 legt die Grenze fest. Ab dem 18. Februar 2027 braucht jede neu in Verkehr gebrachte oder in Betrieb genommene Batterie aus drei Kategorien eine elektronische Akte:
| Batteriekategorie | Typische Berührung im Elektrogroßhandel | Batteriepass ab 18. Februar 2027 |
|---|---|---|
| Batterie für leichte Verkehrsmittel, kurz LV-Batterie | Akkus für E-Bikes, E-Scooter und ähnliche leichte Fahrzeuge | Ja |
| Industriebatterie mit mehr als 2 kWh | Heim- und Gewerbespeicher, größere USV- oder Industriespeicher | Ja |
| Elektrofahrzeugbatterie | Traktionsbatterien und entsprechende Ersatzsysteme | Ja |
| Industriebatterie bis einschließlich 2 kWh | Kleinere industrielle Akkus, sofern keine andere erfasste Kategorie greift | Nein |
| Geräte- oder Starterbatterie | Geräteakkus, Knopfzellen und klassische Starterbatterien | Nein |
Die Einordnung darf nicht allein am Produktnamen hängen. Entscheidend sind Batteriekategorie, Kapazität und Marktrolle. Bei einem System aus Wechselrichter und Speicher muss zudem eindeutig sein, welcher einzelne Batterieartikel oder welche Einheit die passpflichtige Batterie bildet.
Eine wichtige Abgrenzung: Nach Artikel 13 Absatz 6 sollen ab demselben Datum alle Batterien einen QR-Code tragen. Nur bei den drei genannten Kategorien führt dieser Code zum Batteriepass. Bei anderen Batterien verweist er auf die jeweils vorgeschriebenen Produktinformationen. Ein vorhandener QR-Code beweist deshalb noch nicht, dass der richtige Batteriepass vollständig und erreichbar ist.
Wer muss den digitalen Batteriepass erstellen?
Verantwortlich ist der Wirtschaftsakteur, der die fertige Batterie in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt. Die Europäische Kommission erläutert zum Batteriepass, dass diese Pflicht nicht bei Zulieferern einzelner Komponenten liegt. Der verantwortliche Akteur muss den Pass erstellen, pflegen und mit der individuellen Kennung der Batterie verbinden.
Für den Elektrogroßhandel ergeben sich drei unterschiedliche Fälle:
- Weiterverkauf unveränderter Ware eines EU-Herstellers: Der Hersteller oder ein anderer vorgelagerter Wirtschaftsakteur verantwortet den Pass. Der Großhändler benötigt den Zugriff und einen belastbaren Prüfstatus.
- Direktimport aus einem Drittstaat: Die Rolle des Einführers bringt zusätzliche Konformitäts- und Dokumentationspflichten mit sich. Die Verantwortlichkeit muss vor Artikelanlage und Erstverkauf geklärt werden.
- Eigenmarke oder relevante Veränderung: Wer eine Batterie unter eigenem Namen oder eigener Handelsmarke in Verkehr bringt, ihren Verwendungszweck ändert oder sie konformitätsrelevant verändert, gilt nach Artikel 44 der EU-Batterieverordnung als Erzeuger. Dann reicht das bloße Prüfen eines fremden Passes nicht aus.
Artikel 42 verpflichtet Händler bereits vor der Bereitstellung am Markt zu Prüfungen. Dazu gehören unter anderem Herstellerregistrierung, CE-Kennzeichnung, Kennzeichnung nach Artikel 13 sowie erforderliche Unterlagen und Sicherheitsinformationen. Besteht Grund zur Annahme, dass die Batterie nicht konform ist, darf sie bis zur Klärung nicht bereitgestellt werden.
Der Beitrag beschreibt einen betrieblichen Prüfprozess und ersetzt keine Rechtsberatung. Lassen Sie Produktkategorie, Kapazitätsgrenze und eigene Marktrolle für Grenzfälle fachlich und rechtlich prüfen.
Welche Daten verlangt der Batteriepass?
Die am 21. August 2026 veröffentlichte Praxishilfe der Europäischen Kommission ordnet 71 Datenpunkte den betroffenen Batteriekategorien zu. Nicht jedes Feld gilt in jedem Fall. Die Zuordnung hängt von Kategorie, Lebenszyklusphase und Zugriffsrecht ab.
Für die Systemplanung lassen sich die Angaben in fünf Gruppen gliedern:
- Identität: individuelle Kennung, Batteriemodell, Charge oder Seriennummer, verantwortlicher Wirtschaftsakteur, Herstellungsort und Herstellungsdatum
- Technische Merkmale: Kategorie, Gewicht, Kapazität, chemische Zusammensetzung und Leistungsdaten
- Nachhaltigkeit und Sorgfalt: CO₂-Fußabdruck, Rezyklatanteile sowie je nach Anwendbarkeit Angaben zu Rohstoffen und Lieferkette
- Nutzung und Zustand: Daten, die während des Einsatzes entstehen, etwa zum Zustand und zur erwarteten Lebensdauer
- Kreislauf und Ende der Nutzung: Informationen für Demontage, Reparatur, Wiederverwendung und Behandlung als Altbatterie
Die vollständige EU-Übersicht der Datenpunkte nach Batteriekategorie ist eine Arbeitsgrundlage für das Datenmodell. Sie ist keine Einladung, alle 71 Felder ungeprüft in das ERP zu kopieren. Das ERP braucht vor allem stabile Zuordnungen und Statuswerte. Umfangreiche technische Passdaten können in einem PIM, einer DPP-Plattform oder beim verantwortlichen Lieferanten liegen.
Was müssen ERP, PIM und Webshop abbilden?
Der Batteriepass ist auf die einzelne Batterie bezogen. Eine Modellnummer oder eine allgemeine PDF-Datei reicht nicht. Deshalb muss die IT zwei Ebenen verbinden:
- den Handelsartikel mit eigener Artikelnummer, Lieferant, Kategorie und Kapazität
- die einzelne Batterie mit individueller Kennung, QR-Ziel, Passstatus und gegebenenfalls Seriennummer
Mindestens folgende Felder und Beziehungen sollten im Zielbild geklärt sein:
- eigene Artikelnummer und Lieferantenartikelnummer
- Batteriekategorie und Kapazität in kWh
- Marktrolle des eigenen Unternehmens
- verantwortlicher Wirtschaftsakteur und Passanbieter
- individuelle Kennung und zugehörige Passadresse
- Datum und Ergebnis der letzten Erreichbarkeits- und Plausibilitätsprüfung
- Freigabe-, Sperr- oder Klärstatus mit Begründung
- Verweis auf Konformitätsunterlagen und Lieferantenkommunikation
Das EU-Register für digitale Produktpässe speichert eindeutige Kennungen, Registrierungsinformationen und übergeordnete Metadaten. Die ausführlichen Passdaten bleiben dezentral beim verantwortlichen Akteur oder seinem Dienstleister. Eine belastbare ERP-Integration muss deshalb nicht sämtliche Passdaten duplizieren. Sie muss zuverlässig zum richtigen Datensatz führen und einen nicht bestandenen Check bis zur Klärung sichtbar machen.
Im Webshop sollte der Datenzugang eindeutig zum angebotenen Produkt gehören. Im ERP oder PIM bleibt zusätzlich erkennbar, ob der Artikel verkauft werden darf. Ein grüner Webshop-Link ohne dokumentierte Rollen- und Konformitätsprüfung ist kein ausreichender Freigabeprozess.
Wie sieht der Prüfprozess im Tagesgeschäft aus?
Ein praxistauglicher Ablauf beginnt vor dem Wareneingang und endet nicht beim einmaligen Scan:
- Sortiment eingrenzen: Einkauf oder Produktdatenmanagement klassifiziert Batterien nach Kategorie und Kapazität. Unklare Fälle erhalten keinen automatisch gesetzten Freigabestatus.
- Marktrolle festhalten: Für Lieferant und Artikel wird dokumentiert, ob das Unternehmen Händler, Einführer oder Erzeuger ist. Eigenmarken und Direktimporte laufen in eine gesonderte Prüfung.
- Passdaten anfordern: Der Lieferant stellt Kennung, Zugriff, verantwortlichen Akteur und die benötigten Konformitätsunterlagen in einem vereinbarten Format bereit.
- Zuordnung testen: IT oder Produktdatenmanagement prüft, ob Artikel, Seriennummer, QR-Code und digitaler Pass eindeutig zusammengehören.
- Regeln ausführen: Erreichbarkeit, Pflichtbezug, Kategorie, Kapazität und Status werden soweit möglich systemseitig geprüft. Widersprüche erzeugen einen Klärfall statt einer Freigabe.
- Menschlich freigeben: Fachlich Verantwortliche entscheiden über Grenzfälle, Rollenwechsel und fehlende Nachweise. Das Ergebnis wird mit Zeitpunkt und Begründung protokolliert.
- Änderungen überwachen: Geänderte Passadresse, gesperrter Zugriff, Lieferantenwechsel oder neue Produktversionen lösen eine erneute Prüfung aus.
Der Prozess sollte an Artikelanlage, Einkauf und Vertriebsfreigabe andocken. Ein separates Tabellenblatt ohne Rückwirkung auf den Verkaufsstatus schafft dagegen einen zweiten, schnell abweichenden Datenstand. Für die IT-Leitung im Fachgroßhandel sind deshalb Rechte, Rückfallweg, Protokollierung und Systemverantwortung genauso wichtig wie der QR-Scan.
Welche Ausnahmen brauchen eine klare Freigabe?
Die meisten Risiken liegen nicht im Standardfall, sondern an den Übergängen:
- Ein Lieferant stuft einen Speicher anders ein als der Großhändler.
- Die Kapazitätsangabe fehlt oder bezieht sich nur auf ein Modul eines Gesamtsystems.
- Derselbe Handelsartikel wird mit unterschiedlichen Batterieversionen geliefert.
- Der QR-Code ist lesbar, führt aber zu einem nicht erreichbaren oder nicht passenden Datensatz.
- Eine Eigenmarke nutzt noch den Pass des ursprünglichen Erzeugers, obwohl sich die Marktrolle geändert hat.
- Eine zurückgenommene, umgenutzte oder wiederaufgearbeitete Batterie kommt erneut in den Verkauf. Artikel 77 verlangt in diesen Fällen einen neuen, mit dem ursprünglichen Pass verknüpften Batteriepass.
Solche Fälle gehören in eine fachliche Warteschlange. Der Innendienst sollte weder Rechtsfragen auslegen noch fehlende Herstellerdaten ergänzen müssen. Er braucht einen eindeutigen Status und einen benannten Ansprechpartner.
Wie lässt sich die Vorbereitung wirtschaftlich steuern?
Beginnen Sie nicht mit einer Plattformentscheidung für das gesamte Sortiment. Wählen Sie eine betroffene Speicherbaureihe und einen relevanten Lieferanten. Verfolgen Sie den Datenweg von der Lieferantenmeldung bis zur Verkaufsfreigabe und messen Sie dabei:
- Anteil der klassifizierten Batterieartikel
- Anteil der betroffenen Artikel mit eindeutiger Passreferenz
- erfolgreiche und fehlgeschlagene Passaufrufe
- Klärfälle nach Ursache und Liegezeit
- manuellen Prüfaufwand je Artikel oder Lieferung
- Änderungen, die ohne erneute Prüfung in Vertriebskanäle gelangt wären
Diese Messpunkte zeigen, ob der Engpass bei Lieferantendaten, Artikelklassifikation, Einzelkennungen oder Systemübergaben liegt. Erst danach lässt sich entscheiden, welche Schnittstelle oder DPP-Lösung tatsächlich benötigt wird. Der allgemeine Beitrag zum digitalen Produktpass im Großhandel ordnet dazu den übergreifenden technischen Rahmen ein.
Der nächste Schritt: Eine Speicherbaureihe vollständig prüfen
Nehmen Sie eine Speicherbaureihe aus Ihrem Sortiment und beantworten Sie für jeden Artikel fünf Fragen: Kategorie, Kapazität, eigene Marktrolle, verantwortlicher Passakteur und technische Passreferenz. Prüfen Sie anschließend, an welcher Stelle ein fehlender oder widersprüchlicher Status den Verkauf heute stoppen würde.
Wenn Sie diesen Datenfluss vom Lieferanten bis zur ERP-Freigabe strukturiert eingrenzen möchten, können Sie die Ausgangslage in einem unverbindlichen Gespräch mit Conveso prüfen.

Geschäftsführer und Berater für den technischen Fachgroßhandel
