Prozessoptimierung

Verbundanlagenlabel erstellen: Ablauf im SHK-Großhandel

Verbundanlagenlabel erstellen: Wie der SHK-Großhandel Produktdaten, HEIZUNGSlabel und IDS für vollständige Angebote des Fachhandwerks verbindet.
Verbundanlagenlabel erstellen: Ablauf im SHK-Großhandel
Prozessoptimierung aus der Conveso Praxis
Fynn Governatori4. Oktober 20269 Min.

Ein SHK-Betrieb stellt für seinen Kunden eine Wärmepumpe, einen neuen Temperaturregler und weitere Komponenten zusammen. Die Artikel und Preise kommen aus dem Großhandel, doch kurz vor der Angebotsabgabe fehlt das passende Verbundanlagenlabel. Jetzt beginnt die Suche nach Produktdaten, Datenblättern und der richtigen Anlagenkonstellation. Der Innendienst kann helfen, wenn Artikelidentität und Datenfluss vorher geklärt sind.

Kurzantwort

Wer ein Verbundanlagenlabel erstellen muss, braucht die eindeutigen Geräte und Komponenten, die technischen Daten der Hersteller sowie die konkrete Kombination aus Wärmeerzeuger, Regler und gegebenenfalls Solareinrichtung. Label und zusätzliches Datenblatt gehören bei einer kennzeichnungspflichtigen Verbundanlage bereits zum Angebot an den Endnutzer. Der SHK-Großhandel unterstützt diesen Ablauf, indem er Artikel sauber zuordnet, Herstellerdaten erreichbar hält und den Übergang zu HEIZUNGSlabel oder zur Handwerkersoftware kontrolliert. Die fachliche Prüfung der Anlagenkonstellation und die Freigabe des Kundenangebots bleiben beim verantwortlichen Anbieter.

Wann muss ein Verbundanlagenlabel erstellt werden?

Eine Verbundanlage verbindet mindestens ein Raum- oder Kombiheizgerät mit mindestens einem neu angebotenen Temperaturregler und/oder mindestens einer neu angebotenen Solareinrichtung. Ein zusätzliches Heizgerät kann Teil dieses Pakets sein, begründet für sich allein aber keine Verbundanlage. Für solche Pakete bis 70 kW regelt die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 811/2013 die Energiekennzeichnung. Die aktuelle Übersicht der Europäischen Kommission beschreibt sowohl herstellerseitig zusammengestellte Pakete als auch Kombinationen, die Installateure aus einzelnen Komponenten planen.

Für das Angebot an den Endnutzer ist der Zeitpunkt entscheidend. Das Umweltbundesamt erklärt, dass Etikett und zugehöriges Datenblatt mit dem Angebot zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Unterlagen erst bei Lieferung oder Montage nachzureichen, löst die Anforderung an die Angebotsphase nicht.

Für den SHK-Fachgroßhandel folgt daraus nicht automatisch, dass er jedes Label für den Handwerkskunden rechtlich schuldet. Maßgeblich ist, wer das konkrete Angebot an den Endnutzer richtet und in welcher Marktrolle er handelt. Im üblichen dreistufigen Vertriebsweg erstellt häufig der Fachbetrieb das Endkundenangebot. Der Großhandel kann aber dafür sorgen, dass die benötigten Produktdaten, Artikelreferenzen und Übergabepunkte vorhanden sind. Wenn er selbst gegenüber Endnutzern anbietet, muss er seine eigene Händlerrolle gesondert prüfen.

Welche Unterlagen gehören zu welchem Angebot?

Produktlabel und Verbundanlagenlabel sind nicht austauschbar. Das Produktlabel bewertet ein einzelnes Gerät. Das Verbundanlagenlabel bezieht sich auf die konkrete Zusammenstellung. Die im September 2025 aktualisierten VdZ-Hinweise für das Fachhandwerk unterscheiden mehrere Fälle:

AngebotsfallBenötigte PrüfungUnterlagen für das Angebot
Einzelnes Raum- oder Kombiheizgerät ohne neue VerbundkomponenteGerät und Modell eindeutig bestimmenProduktlabel und Produktdatenblatt des Geräts
Neues Heizgerät mit neuem TemperaturreglerKomponenten als konkrete Verbundanlage erfassenVerbundanlagenlabel und zusätzliches Datenblatt der Verbundanlage
Neues Heizgerät mit neuer SolareinrichtungSolarkomponenten und technische Werte vollständig zuordnenVerbundanlagenlabel und zusätzliches Datenblatt der Verbundanlage
Heizgerät mit externem Speicher, aber ohne Solareinrichtung oder neuen ReglerGeräte einzeln betrachten, weil diese Kombination nicht als Verbundanlage berechnet wirdUnterlagen der Einzelprodukte; für Speicher gilt die Einzelkennzeichnung bis 500 Liter
Austausch in einer bestehenden AnlageNur neu in Verkehr gebrachte Geräte und Komponenten betrachtenFallabhängige Unterlagen für die neu angebotenen Produkte oder den neuen Verbund

Diese Fallunterscheidung gehört vor die Berechnung. Ein technisch erzeugtes PDF ist noch kein richtiger Nachweis, wenn die falsche Kombination gewählt wurde. Besonders bei einem externen Speicher, bereits vorhandener Solarthermie oder dem Austausch nur einer Komponente sollte der Innendienst den Fall nicht aus einer alten Vorlage übernehmen.

Welche Daten braucht der SHK-Innendienst?

Der Engpass liegt häufig nicht in der Rechenformel, sondern in der Produktzuordnung. Eine Kurzbezeichnung wie „Wärmepumpe 8 kW mit Regelung“ reicht nicht aus, wenn mehrere Varianten, Leistungsstände oder Reglerklassen möglich sind. Für eine belastbare Übergabe sollten mindestens diese Angaben verbunden sein:

  • Hersteller, Modellkennung und eindeutige Artikelnummer des Wärmeerzeugers
  • Art des Geräts, Nennleistung und vorgesehene Klimabedingung
  • Modell und Klasse des Temperaturreglers
  • Solarkollektor, Speicher, Solarpumpe und Solarregler, sofern sie zur neuen Kombination gehören
  • gegebenenfalls zusätzliches Heizgerät und dessen technische Werte
  • Hersteller-Produktdatenblätter mit Quelle und Versionsstand
  • Kunden-, Angebots- und Positionsreferenz aus der Handwerkersoftware
  • Erstellungszeitpunkt, gewählte Komponenten und Freigabestatus des erzeugten Dokuments

Die Artikelnummer ist dabei nur der Anfang. Führt das ERP einen Handelsartikel, die Herstellerquelle aber eine Modellkennung oder eine andere Nummer, braucht es eine gepflegte Zuordnung. Fehlt das Produkt in der Datenquelle, sehen die VdZ-Hinweise eine manuelle Anlage oder eine Klärung mit dem Hersteller vor. Eine ähnliche Bezeichnung darf nicht als Ersatz für das richtige Modell verwendet werden.

Wie lässt sich ein Verbundanlagenlabel erstellen?

Ein praxistauglicher Ablauf beginnt im Angebot und endet mit einer nachvollziehbaren Dokumentversion. Er kann manuell über ein Portal oder angebunden aus der kaufmännischen Software laufen. Im üblichen dreistufigen Vertriebsweg verantwortet der Fachbetrieb das Endkundenangebot. Der Großhandel ordnet Artikel zu und stellt Daten sowie Übergabepunkte bereit. Verkauft der Großhandel selbst an Endnutzer, muss er diese Rollen für den eigenen Fall zusammenführen.

  1. Fachbetrieb bestimmt den Anlagenfall: Er klärt, ob ein Einzelgerät oder eine Verbundanlage angeboten wird und welche neuen Komponenten dazugehören.
  2. Großhandel ordnet Artikel eindeutig zu: Hersteller, Modell und Artikelreferenzen werden gegen die ausgewählten Angebotspositionen geprüft.
  3. Großhandel stellt Produktdaten bereit: Technische Daten und Herstellerunterlagen kommen aus einer freigegebenen Quelle. Fehlende Produkte gehen in eine sichtbare Klärung.
  4. Angebotsverantwortlicher berechnet die Kombination: HEIZUNGSlabel oder eine angebundene Fachsoftware erstellt das Label und das zusätzliche Datenblatt für genau diese Zusammenstellung.
  5. Angebotsverantwortlicher prüft die Dokumente: Komponenten, Effizienzangaben, Angebotsbezug und Dokumentstand werden vor der Ausgabe kontrolliert.
  6. Fachbetrieb gibt die Unterlagen mit dem Angebot aus: Die freigegebenen Dokumente werden dem richtigen Endkundenangebot beigefügt.
  7. Angebotsverantwortlicher zieht Änderungen nach: Wird ein Gerät oder Regler ersetzt, wird das Label neu erzeugt. Ein altes PDF bleibt nicht unverändert am Angebot.
  8. Beteiligte Systeme weisen den Stand nach: Sie halten fest, welche Kombination zu welchem Angebotsstand ausgegeben wurde.

Die VdZ beschreibt auf ihrer Plattformseite zu HEIZUNGSlabel einen Datenfluss von Herstellerdaten über das Berechnungstool bis zur kaufmännischen Handwerkersoftware. Für angebundene Abläufe kann IDS Connect genutzt werden. Der bestehende Conveso-Leitfaden zur IDS-Connect-Schnittstelle erklärt Funktionen, Referenzen und technische Betriebsfragen. Beim Verbundanlagenlabel liegt der Schwerpunkt dagegen auf der fachlich richtigen Kombination und den Angebotsunterlagen.

Wie docken Großhandelsshop, ERP und Handwerkersoftware an?

Ein stabiler Ablauf braucht keine zweite führende Artikelwelt. Das ERP oder Branchensystem des Großhandels bleibt maßgeblich für Handelsartikel, Kundenkonditionen und Verfügbarkeit. Herstellerdaten oder HEIZUNGSlabel liefern die kennzeichnungsrelevanten technischen Werte. Die Handwerkersoftware führt das Endkundenangebot.

Die Integration in die bestehende Systemlandschaft muss deshalb für jedes Feld festlegen, welches System Quelle ist und wohin der Wert zurückkehrt. Artikel- und Modellreferenz, Angebotskennung sowie der Status des erzeugten Labels dürfen bei der Übergabe nicht verloren gehen. Ebenso wichtig ist die Fehlerstrecke: Ein unbekanntes Modell, eine nicht unterstützte Kombination oder ein abgebrochener Abruf darf nicht als vollständiger Vorgang erscheinen.

Der Innendienst braucht eine verständliche Rückmeldung. „Label nicht erstellt“ genügt nicht. Die Meldung sollte zeigen, ob ein Produkt fehlt, eine Komponente nicht eindeutig ist, technische Werte unvollständig sind oder die Verbindung gestört ist. Erst dann kann der richtige Ansprechpartner übernehmen.

Welche Ausnahmen brauchen eine fachliche Freigabe?

Die fachliche Prüfung wird an der Grenze zwischen Standardfall und Sonderkonstellation besonders wichtig. Diese Fälle sollten bewusst aus einer automatischen Ausgabe herausfallen:

  • ein Artikel ist im ERP eindeutig, aber in der Label-Datenquelle nicht vorhanden
  • Herstellerartikel und Handelsartikel lassen sich nicht zweifelsfrei verbinden
  • der Handwerker kombiniert Komponenten mehrerer Hersteller
  • ein externer Speicher ohne Solarthermie oder neuen Temperaturregler wird fälschlich als Verbundanlage eingestuft
  • nur ein Teil einer bestehenden Anlage wird ersetzt
  • nach der Labelerstellung ändert sich eine Angebotsposition
  • das Portal liefert ein Dokument, dessen Komponenten nicht zum Angebotsstand passen
  • ein Nutzer ruft ein vorhandenes Label auf, obwohl eine individuelle Kombination berechnet werden muss

Für diese Fälle sollte der Vertrieb nicht improvisieren. Produktdatenverantwortliche klären Identität und Quelle. Der Fachbetrieb bestätigt die geplante Anlagenkonstellation. Der verantwortliche Anbieter gibt das Endkundenangebot frei. IT prüft nur den technischen Transport und sollte keine fachlich unklare Kombination automatisch durchlassen.

Was gilt für die geplante A-bis-G-Skala?

Stand 4. Oktober 2026 führt die Europäische Kommission die Verordnung (EU) Nr. 811/2013 weiterhin als geltende Grundlage. Das heutige Verbundanlagenlabel basiert nach ihrem Anhang III auf Klassen von A+++ bis G. Abhängig von der konkreten Labelvorlage können die unteren Klassen auf der gedruckten Skala entfallen.

Zugleich läuft eine Überarbeitung der Regeln für Raum- und Warmwasserheizgeräte. Die Kommissionsmeldung vom 1. Dezember 2025 beschreibt eine geplante Neuskalierung auf A bis G und einen QR-Code. Welche Vorlage künftig für Verbundanlagen gilt und wann sie anzuwenden ist, lässt sich erst dem endgültig veröffentlichten Rechtstext entnehmen. Die Meldung nennt weitere Schritte bis zur Annahme und Veröffentlichung.

Für den Großhandel ist deshalb kein geratenes Umstellungsdatum sinnvoll. Besser ist ein gepflegter Regelstand im System: verwendete Skala, Quelle, Gültigkeitsdatum und verantwortliche Freigabe. Sobald eine endgültige Neuregelung amtlich veröffentlicht ist, können Datenfelder, Vorlagen und Testfälle gegen den verbindlichen Text angepasst werden.

Woran lässt sich der Prozess messen?

Die Zahl erzeugter Labels sagt wenig über die Qualität aus. Ein Pilot sollte zeigen, ob vollständige Angebotsunterlagen mit weniger Klärarbeit entstehen. Geeignete Messpunkte sind:

  • Anteil der Labelvorgänge mit eindeutiger Produktzuordnung
  • fehlende oder manuell ergänzte Herstellerdatensätze
  • Klärfälle je Ursache und beteiligtem System
  • Bearbeitungszeit vom ausgewählten Heizpaket bis zu den freigegebenen Unterlagen
  • Angebote, die wegen einer geänderten Komponente erneut gelabelt werden müssen
  • Dokumente ohne eindeutigen Bezug zu Angebot und Versionsstand
  • technische Abruffehler und fachlich abgelehnte Kombinationen

Starten Sie mit einer begrenzten Zahl häufig angebotener Heizpakete und einigen bewusst gewählten Ausnahmen. Prüfen Sie jeden Fall vom Artikel im Großhandelsshop bis zum fertigen Handwerkerangebot. Die Angebotserstellung im Fachgroßhandel ist dabei der passende Prozessrahmen: Daten werden vorbereitet und verbunden, die verbindliche fachliche Entscheidung bleibt beim Menschen.

Der nächste Schritt ist eine Stichprobe aus zehn realen Heizungsangeboten. Ordnen Sie für jedes Angebot Geräte, Regler, Datenquelle, Label, Datenblatt und Dokumentstand zu. Wenn dabei Lücken zwischen Shop, ERP und Handwerkersoftware sichtbar werden, kann Conveso den Ablauf mit Ihrem Innendienst gezielt prüfen.

Fynn Governatori
Fynn Governatori

Geschäftsführer und Berater für den technischen Fachgroßhandel

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