Welche Rolle der Fachgroßhandel im AI Act hat
Die Verordnung (EU) 2024/1689 ist seit dem 1. August 2024 in Kraft. Maßgeblich bleibt der verbindliche Wortlaut auf EUR-Lex.
Der AI Act unterscheidet unter anderem Anbieter und Betreiber, im englischen Text „providers“ und „deployers“. Ein Unternehmen kann Betreiber sein, wenn es ein KI-System unter eigener Verantwortung beruflich einsetzt. Ob diese Rolle und welche Pflicht im Einzelfall greift, hängt von System, Zweck und tatsächlicher Nutzung ab.
Für den technischen Großhandel reicht deshalb nicht die Frage, ob ein Werkzeug „KI“ im Namen trägt. Wichtig sind:
- Welches System wird für welchen Zweck eingesetzt?
- Wer entscheidet über Einsatz, Konfiguration und Freigabe?
- Betrifft der Einsatz Beschäftigung, Zugang zu wesentlichen Leistungen oder einen anderen sensiblen Bereich?
- Interagieren Menschen direkt mit dem System oder sehen sie KI-generierte Inhalte?
- Welche menschliche Aufsicht, Protokollierung und Rückfallwege bestehen?
Dieser Beitrag bietet eine operative Orientierung und keine Rechtsberatung. Die rechtliche Einordnung sollte bei relevanten oder unklaren Systemen qualifiziert geprüft werden.
Was am 23. Juli 2026 bereits gilt
Der AI Act wird stufenweise anwendbar. Nach Artikel 113 gelten seit dem 2. Februar 2025 insbesondere die Regeln zu verbotenen Praktiken und die Pflicht zur KI-Kompetenz aus Artikel 4. Seit dem 2. August 2025 gelten unter anderem Governance-Regeln und Pflichten für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck.
Am 2. August 2026 werden weitere Teile anwendbar. Dazu gehören die Transparenzpflichten nach Artikel 50 für bestimmte KI-Systeme und Inhalte. Die Europäische Kommission hat dazu am 20. Juli 2026 neue Leitlinien zu Transparenzpflichten veröffentlicht.
Eine pauschale Kennzeichnung aller automatisierten E-Mails ist aus dem Gesetz nicht ableitbar. Artikel 50 unterscheidet nach Art des Systems, Inhalt, Rolle und Nutzung. Prüfen Sie den konkreten Anwendungsfall gegen Verordnung und aktuelle Leitlinien.
Warum der Zeitplan für Hochrisiko-Systeme besonders geprüft werden muss
Der derzeit veröffentlichte Verordnungstext nennt für bestimmte Hochrisiko-Regeln den 2. August 2026 und für Hochrisiko-Systeme als Sicherheitskomponenten regulierter Produkte den 2. August 2027.
Nach der politischen Einigung vom 7. Mai haben das Europäische Parlament und der Rat den sogenannten AI Omnibus formal angenommen. Der Rat gab am 29. Juni 2026 die endgültige Zustimmung zum Änderungsrechtsakt. Danach sollen Regeln für bestimmte Hochrisiko-Bereiche ab 2. Dezember 2027 und für in regulierte Produkte integrierte Systeme ab 2. August 2028 gelten.
Formale Annahme und Inkrafttreten sind nicht dasselbe. Nach der Mitteilung des Rates tritt der Änderungsrechtsakt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Prüfen Sie vor einer Fristenentscheidung den veröffentlichten Rechtsakt und den aktuellen konsolidierten Text. Die Übersichtsseite der Kommission wird fortlaufend aktualisiert, ersetzt aber nicht den verbindlichen Rechtsakt.
Ein belastbares KI-Inventar aufbauen
Ein Inventar schafft die Arbeitsgrundlage für die rechtliche Bewertung. Es sollte nicht nur eine Werkzeugliste sein.
| Feld | Zu dokumentierende Frage | |---|---| | System und Anbieter | Welches Produkt oder welche Eigenentwicklung wird genutzt? | | Zweck | Welche konkrete Aufgabe unterstützt oder entscheidet das System? | | Rolle | Ist das Unternehmen Anbieter, Betreiber, Importeur oder Händler? | | Betroffene Personen | Beschäftigte, Bewerber, Kunden oder keine natürliche Person? | | Daten | Welche Eingaben, Ausgaben und Protokolle werden verarbeitet? | | Menschliche Aufsicht | Wer prüft, stoppt oder korrigiert das System? | | Transparenz | Wer muss wann über KI-Interaktion oder Inhalte informiert werden? | | Nachweise | Wo liegen Vertrag, Anleitung, Risikobewertung, Tests und Freigaben? |
Beziehen Sie auch KI-Funktionen ein, die in bestehender Software aktiviert wurden. Entscheidend ist der tatsächliche Zweck im Unternehmen, nicht nur die Produktbeschreibung des Anbieters.
Sechs operative Schritte für die Geschäftsführung
- Systeme und Zwecke erfassen: Dokumentieren Sie produktive, pilotierte und fachlich freigegebene KI-Einsätze getrennt.
- Rollen und Verantwortliche benennen: Legen Sie für jedes System fachliche, technische und rechtliche Verantwortung fest.
- Verbotene Praktiken ausschließen: Prüfen Sie Einsatz und Konfiguration gegen Artikel 5.
- KI-Kompetenz nachweisen: Richten Sie Schulung und Anleitung an Wissen, Erfahrung, Kontext und betroffene Personen aus. Eine allgemeine Präsentation allein belegt keine angemessene Kompetenz.
- Transparenzfälle prüfen: Bewerten Sie Artikel 50 anhand der aktuellen Kommissionsleitlinien und dokumentieren Sie die Entscheidung.
- Hochrisiko-Verdacht eskalieren: Lassen Sie Systeme in Beschäftigung, kritischer Infrastruktur oder anderen sensiblen Bereichen qualifiziert rechtlich prüfen.
Conveso-Arbeitsstand nach 14 Tagen auswerten
Conveso strukturiert im klar abgegrenzten Pilot Systeminventar, Zwecke, Verantwortliche und offene Prüffragen. Nach 14 Tagen wertet Ihr Fachteam den Arbeitsstand aus. Die rechtliche Einstufung und Freigabe verbleiben bei Ihrem Unternehmen und dessen qualifizierter Rechtsberatung.
Aufsicht und Sanktionen nüchtern einordnen
Artikel 99 sieht je nach Verstoß unterschiedliche Bußgeldobergrenzen vor. Für verbotene Praktiken nennt die Verordnung bis zu 35 Millionen Euro oder bei Unternehmen einen umsatzbezogenen Höchstwert. Für andere Verstöße gelten andere Grenzen und für kleine und mittlere Unternehmen besondere Deckelungen. Welche Regel im Einzelfall gilt, sollte rechtlich geprüft werden.
In Deutschland befindet sich die Aufsichtsstruktur im Aufbau. Die Bundesnetzagentur beschreibt nach aktuellem Planungsstand eine zentrale Rolle und stellt einen KI-Compliance-Kompass bereit. Zuständigkeiten können je nach System und harmonisiertem Produktbereich verteilt sein.
So gehen Sie jetzt weiter
Beginnen Sie mit einem belastbaren Inventar, klären Sie Verantwortlichkeiten und prüfen Sie die am 2. August 2026 anwendbaren Transparenzpflichten. Behandeln Sie die Fristen für Hochrisiko-Systeme als laufenden Rechtsstand und dokumentieren Sie, auf welcher Fassung Ihre Entscheidung beruht.
Für die technische und organisatorische Vorbereitung unterstützt unsere strategische KI-Beratung. Die rechtliche Schlussbewertung sollte durch qualifizierte Rechtsberatung erfolgen. Kontakt aufnehmen.

Geschäftsführer und Berater für den technischen Fachgroßhandel