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E-Rechnungspflicht 2026: Was Großhändler jetzt wissen und tun müssen

Ab Januar 2027 gilt die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich. Für den Fachgroßhandel heißt das: Prozesse anpassen, Systeme prüfen, Fristen einhalten.

Conveso
4 Min. Lesezeit
28. März 2026
E-Rechnungspflicht 2026: Was Großhändler jetzt wissen und tun müssen

Warum das Thema jetzt auf den Tisch gehört

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen im B2B-Bereich elektronische Rechnungen empfangen können. Ab dem 1. Januar 2027 wird auch der Versand für viele Unternehmen zur Pflicht. Was das für den Fachgroßhandel bedeutet: Der Countdown läuft.

Wer täglich hunderte Rechnungen verarbeitet, Gutschriften erstellt und Lieferanten abrechnet, spürt den Unterschied zwischen PDF und strukturiertem E-Rechnungsformat sofort. Es geht nicht nur um ein neues Dateiformat. Es geht darum, wie Ihre Rechnungsprozesse künftig ablaufen.

Kurz erklärt: Eine E-Rechnung im Sinne des Wachstumschancengesetzes ist nicht einfach ein PDF per E-Mail. Sie muss in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format vorliegen, zum Beispiel als XRechnung oder ZUGFeRD (ab Version 2.0.1 mit CEN-Profil).

Die Fristen im Überblick

Die Umsetzung erfolgt stufenweise. Für den Fachgroßhandel sind drei Daten relevant:

01/2025
Empfangspflicht: Alle B2B-Unternehmen müssen E-Rechnungen annehmen können
01/2027
Versandpflicht Stufe 1: Unternehmen mit über 800.000 Euro Vorjahresumsatz
01/2028
Versandpflicht Stufe 2: Alle übrigen Unternehmen im B2B-Bereich

Die Übergangsfrist bis Ende 2026 erlaubt noch den Versand von Papierrechnungen und PDF-Rechnungen. Aber wer erst im Dezember 2026 anfängt, hat ein Problem. ERP-Anpassungen, Schnittstellentests und Mitarbeiterschulungen brauchen Vorlauf.

Was bedeutet das konkret für den Fachgroßhandel?

Im Tagesgeschäft eines technischen Großhändlers fallen täglich zwischen 200 und 800 Rechnungsvorgänge an. Hinzu kommen Gutschriften, Stornos und Sammelrechnungen. Die Umstellung auf E-Rechnung betrifft nicht nur die Faktura, sondern die gesamte Prozesskette.

Eingangsrechnungen: Bereits Pflicht

Seit Januar 2025 müssen Sie E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Prüfen Sie:

  • Kann Ihr ERP-System XRechnung und ZUGFeRD importieren?
  • Werden strukturierte Rechnungsdaten automatisch ausgelesen oder manuell übertragen?
  • Gibt es einen definierten Workflow für Freigabe und Verbuchung?

Wer hier noch PDFs ausdruckt, abstempelt und einscannt, verschenkt nicht nur Zeit. Er riskiert bei einer Betriebsprüfung Ärger mit dem Finanzamt.

Ausgangsrechnungen: Jetzt vorbereiten

Ab 2027 müssen Ihre Rechnungen an andere Unternehmen im strukturierten E-Format vorliegen. Das betrifft:

  • Kundenrechnungen an Handwerksbetriebe und Installateure
  • Rechnungen an Industriekunden und Facility Manager
  • Konzern-interne Verrechnungen bei Verbundgruppen

Prüfen Sie, ob Ihr ERP-System (GWS gevis, proALPHA, Microsoft Dynamics, Sage) E-Rechnungen im XRechnung- oder ZUGFeRD-Format erzeugen kann. Die meisten Anbieter haben Updates angekündigt oder bereits ausgerollt. Sprechen Sie mit Ihrem ERP-Betreuer.

Die häufigsten Stolpersteine im Großhandel

Artikelstammdaten und Steuerkennzeichen

E-Rechnungen erfordern saubere Stammdaten. Jeder Artikel braucht korrekte Steuersätze, jede Rechnung eine Leitweg-ID oder GLN des Empfängers. Im Fachgroßhandel mit 30.000 bis 150.000 Artikeln ist das kein Wochenend-Projekt.

Gutschriften und Sammelrechnungen

Im SHK- und Elektrogroßhandel sind Gutschriftsverfahren, Boni und Sammelrechnungen Alltag. Diese müssen ebenfalls im E-Rechnungsformat abgebildet werden. Hier steckt oft mehr Aufwand als in der reinen Faktura.

Mehrere Standorte, ein Prozess

Wer mit 5, 10 oder 20 Standorten arbeitet, muss sicherstellen, dass der E-Rechnungsprozess überall identisch funktioniert. Unterschiedliche ERP-Konfigurationen pro Niederlassung sind ein typischer Engpass.

Checkliste: E-Rechnungspflicht im Großhandel

So gehen Sie das Thema strukturiert an:

1. Bestandsaufnahme machen. Welche Rechnungsformate nutzen Sie heute? Wie viele Rechnungen gehen täglich raus? Welche Sonderfälle gibt es (Gutschriften, Boni, Sammelrechnungen)?

2. ERP-Fähigkeit prüfen. Kann Ihr System XRechnung und ZUGFeRD erzeugen und empfangen? Ist ein Update nötig? Wann ist es verfügbar?

3. Stammdaten bereinigen. Steuerkennzeichen, Artikelnummern, Kundennummern, Leitweg-IDs. Saubere Daten sind die Voraussetzung für korrekte E-Rechnungen.

4. Prozesse anpassen. Rechnungsfreigabe, Verbuchung, Archivierung. GoBD-konforme Aufbewahrung von E-Rechnungen muss sichergestellt sein.

5. Schnittstellen testen. Vor dem Stichtag ausreichend Zeit für Tests einplanen. Nicht nur intern, sondern auch mit Ihren wichtigsten Kunden und Lieferanten.

6. Team schulen. Ihre Buchhaltung und der Innendienst müssen die neuen Abläufe kennen und beherrschen.

Zeitfenster nutzen

Wer die Umstellung jetzt angeht, hat neun Monate Vorlauf bis zur Versandpflicht. Das reicht, wenn Sie strukturiert vorgehen. Wer bis Herbst 2026 wartet, riskiert, dass ERP-Dienstleister keine Kapazitäten mehr haben.

KI-Automatisierung als Hebel bei der Umstellung

Die E-Rechnungspflicht bringt nicht nur Pflichten. Sie bietet auch eine gute Gelegenheit, die gesamte Rechnungsverarbeitung zu überdenken.

Wenn Rechnungen ohnehin in strukturierten Formaten vorliegen, lassen sich viele Folgeprozesse automatisieren:

  • Eingangsrechnungen: Automatische Zuordnung zu Bestellungen, Prüfung auf Preisabweichungen, Freigabe-Workflows
  • Ausgangsrechnungen: Automatische Erstellung aus Lieferscheinen, Sammelrechnungen per Regelwerk, direkte Übermittlung
  • Archivierung: GoBD-konforme Ablage ohne manuelles Einsortieren

Gerade im Fachgroßhandel, wo Rechnungsvolumen und Artikelvielfalt hoch sind, liegt hier ein erheblicher Hebel für Entlastung im Tagesgeschäft.

Was jetzt zu tun ist

Die E-Rechnungspflicht kommt. Das steht fest. Die Frage ist nicht ob, sondern wie gut Sie vorbereitet sind.

Unser Rat: Fangen Sie mit der Bestandsaufnahme an. Klären Sie mit Ihrem ERP-Anbieter den Zeitplan für Updates. Und nutzen Sie die Umstellung als Anlass, Ihre Rechnungsprozesse insgesamt zu straffen.

Wenn Sie dabei Unterstützung brauchen, ob bei der Prozessanalyse, der ERP-Anbindung oder der Automatisierung, sprechen Sie uns an. Wir kennen die Abläufe im technischen Großhandel und helfen Ihnen, die Umstellung pragmatisch und ohne Hektik umzusetzen.

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